Werbekennzeichnung Ad Absurdum

Werbekennzeichnung Ad Absurdum

Transparent sollst du sein, haben sie gesagt, die ganzen Ratgeber, die ich zum Bloggen gelesen habe. Transparenz macht dich glaubwürdig, versuch nicht deine Leser hinters Licht zu führen, haben sie gesagt. Eine Werbekennzeichnung schafft Tranzparenz haben sie gesagt…

 

Die Aktuelle Diskussion um die Werbekennzeichnung

Der Grundsatz, immer offen zu sein, wenn es darum geht ob ich etwas gekauft oder kostenlos bekommen habe ist ein Basiselement meines Blogs. Schon immer. Ich finde es wichtig, dass du, als meine Leserin weißt, unter welchen Voraussetzungen meine Beiträge entstehen und was sie motiviert. Ich war immer eine Verfechterin davon, alles klar als Werbung zu kennzeichnen, was Werbung enthält, egal auf welchem Netzwerk ich meine Beiträge gepostet habe.

Das Urteil gegen Vreni Frost führt die Werbekennzeichnung ad absurdum. Da hilft nur Humor und ein Plotterfreebie: sei eine wandelnde Werbekennzeichnung!

Ein frisches Urteil gegen Vreni Frost, die Betreiberin des Blogs neverever.me, schränkt nun die durch die Werbekennzeichnung sichergestellte Transparenz ein, da es von der Blogbetreiberin verlangt alle Verlinkungen auf Instagram (Tags) mit einer Werbekennzeichnung zu versehen. Damit werden pauschal alle ihre Beiträge, egal ob tatsächlich finanziell motiviert oder mit redaktionellem Inhalt, als Werbung klassifiziert. Ein Umstand, der zurecht einen Aufschrei unter Bloggern und Influencern auslöst, denn der Begriff Werbung ist noch immer negativ konotiert. Eine Bezeichnung, die niemand gern über einem gut recherchierten Beitrag stehen haben möchte, für den keinerlei Geld geflossen ist. Schon aus Prinzip.

 

Absehbare Folgen des Urteils

Leider sind solche Urteile wegweisend. In diesem Fall wurde es erwirkt, da sich die Betreiberin von neverever.me gegen eine Abmahnung durch den Verband „sozialer Wettbewerb“ wehrte. Solche Urteile werden für Empfehlungen herangezogen, welche Inhalte wie zu kennzeichnen sind. Besagt ein Urteil, wenn auch gegen eine Einzelperson, dass eine Markierung einer Marke auf Instagram Werbung ist, dann betrifft es alle Instagramer, die Marken taggen. jJeder von uns muss damit rechnen ebenfalls abgemahnt zu werden. Als Kosequenz handeln die meisten und kennzeichnen, wie es das Urteil verlangt. In dem aktuellen Fall bedeutet das: Ab jetzt siehst du auf Instagram und anschließend auch in andern sozialen Netzwerken, vor nahezu jedem Beitrag den Hinweis [Werbung].

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Ein Urteil, das dazu gedacht war, dass du als Leserin weißt, ob dich mein Beitrag dazu verführen soll etwas zu kaufen, sorgt nun also dafür, dass du die echte Werbung im Dschungel der eigentlich unnötigen Werbekennzeichnungen nichtmehr erkennen kannst. Außer ich erläutere zusätzlich ausführlich was damit eigentlich gemeint ist. Die Erklärung allein, ohne das Wort Werbung reicht als Kennzeichnung jedoch nicht aus – obwohl ich sicher bin, dass sie für dich viel verständlicher wäre…

Das Urteil gegen Vreni Frost führt die Werbekennzeichnung ad absurdum. Da hilft nur Humor und ein Plotterfreebie: sei eine wandelnde Werbekennzeichnung!

Werbung auf meinem Blog und meinen Social Media Kanälen

Werbung gehört zu diesem Blog, meinem Label meinen Schnittmustern und Plotterdateien dazu. Jeder der näht weiß, dass Material und Maschinen und auch deren Pflege kosten mitbringen. Wer fotografiert, hat sich schon einmal gut überlegt ob er ein neues Objektiv bezahlen kann. Vermutlich hat er dafür entschieden, weil die Bildqualität mit einem passenden Objektiv einen Mehrwert für die Betrachter bietet. Jeder, der selbstständig ist, weiß, dass man am Anfang viel investieren muss um etwas aufzubauen. Man überlegt sich gut, welche Einnahmequellen zum eigenen Business passen. Auf dieser Basis habe ich mich bewusst für Werbung entschieden. Aber nicht für irgendwas, das fernab meines Themas liegt, sondern so, dass es zu mir un meinem Blog passt.

 

Affiliate Links

Ich mache Werbung für Dinge, die ich ohnehin immer verlinkt habe: Materialien, Anleitungen und Sachen die ich empfehle. Ich verdiene daran etwas, indem ich Affiliate Links benutze. Das sind Werbelinks, bei denen ich eine kleine Provision bekomme wenn jemand darüber einkauft, ohne dass es Auswirkungen auf den Preis für den Käufer hat. Diese Links kann man über verschiedene Portale bekommen, wenn die Verkäufer der Produkte sich dort registriert haben. Ein sehr bekanntes Beispiel sind die Amazon-Partnerlinks.

 

PR-Samples: Produkte, die ich kostenlos bekomme um darüber zu berichten

Auch bei Produkttests, beim Designnähen von Stoffen, beim Probenähen von Schnittmustern, Rezensieren von Büchern und alle ähnlichen Beiträgen, habe ich entschieden, dass diese Art Werbung für mich passt. Viele dieser Tests bringen keine weiteren Einnahmen mit sich.  Diese Art Beiträge habe ich aber auch schon vor der Entscheidung meinen Blog zum Businss zu machen geschrieben. Ich sehe sie als einen Service an, weil sie Hintergrundinformationen bieten, die über die Beschreibungen auf Shop-Seiten hinausgehen.

Durch diese Entscheidungen kann ich den Preis meiner Schnittmuster in einem angemessenen Bereich halten. Außerdem kann ich mir die Zeit nehmen dir auf meinem Blog gut recherchierte Inhalte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Zeit die mir fehlen würde, wenn ich einen Blog ohne Werbung schreiben und stattdessen einen anderen Nebenjob machen müsste.

Das Urteil gegen Vreni Frost führt die Werbekennzeichnung ad absurdum. Da hilft nur Humor und ein Plotterfreebie: sei eine wandelnde Werbekennzeichnung!

Werbekennzeichnung bei LaLilly Herzileien

Wie du auf meinem Blog und meinen Social Media Kanälen den Durchblick behältst, ob das, was sich hinter dem Wort „Werbung“ befindet wirklich Werbung ist, habe ich dir auf der Seite „Transparenz im Umgang mit Werbung“ in einer Art FAQ zusammengefasst. Diese Seite werde ich auch bei Änderungen durch weitere Urteile oder neue Gesetze immer wieder anpassen.

Wichtig ist für mich: Meine Beiträge und Artikel müssen lesbar bleiben. Ich möchte nicht hinter jedem Produkt lang erklären, wie ich dazu gekommen bin. Es ist unnötig mehrfach zu betonen, dass es meine Meinung nicht beeinflusst, wenn ich etwas „geschenkt“ bekomme. Ich versichere dir, dass ich nicht käuflich bin. Erst recht nicht für den Gegenwert eines Ebooks oder eines Meter Stoff. Das Wichtigste, was du zu werblichen Inhalten auf meinem Blog wissen musst, findest du oberhalb und unterhalb jedes Beitrags im Disclaimer. Wenn dort nichts steht, ist der Beitrag frei von Werbung.

Das Urteil gegen Vreni Frost führt die Werbekennzeichnung ad absurdum. Da hilft nur Humor und ein Plotterfreebie: sei eine wandelnde Werbekennzeichnung!

Plotterfreebie: WERBUNG

Um die Sache mit etwas Humor zu betrachten und damit du etwas Positives daraus ziehen kannst, dass du dich mit meinem Umgang mit Werbung beschäftigen musst, habe ich ein Plotterfreebie mit vier Motiven für dich erstellt. Die Idee ergab sich aus einer Unterhaltung mit Caro von Caros Fummeley, die durch viel Galgenhumor geprägt war. Eine entsetzte Ungläubigkeit bezüglich der Entwicklungen zum Thema Werbekennzeichnung beflügelte unsere Fantasie. Wir fragten uns: Wie kennzeichnen wir nun „Werbung“, wenn wir eine Instastory mit Verlinkungen machen? Geht das ohne in jedem der kurzen Abschnitte nachträglich das Wort Werbung eintippen zu müssen? Noch schlimmer: Was, wenn einem im Live-Video unabsichtlich oder themenbezogen ein Markenname herausrutscht? Du siehst, auch jetzt schwingen noch Unglauben über die Absurdität und die Frequenz, in der die kleinen Hiobsbotschaften zu Veränderungen im Internet über uns hereinbrechen, in meinem Beitrag mit.

Das Urteil gegen Vreni Frost führt die Werbekennzeichnung ad absurdum. Da hilft nur Humor und ein Plotterfreebie: sei eine wandelnde Werbekennzeichnung!

Wie kannst du die Plottermotive Nutzen?

Unsere Lösung (mit einem Augenzwinkern) für unser Dilemma siehst du hier in den Bildern. Mit Hilfe der Plotterdateien, kannst du dich selbst zur Werbekennzeichnung in deinen Bildern, Videos und Lives machen. Ziehe kurz bevor du einen Markennamen erwähnst die „Werbebrille“ an, oder trage zur Sicherheit, wann immer eine Kamera auf dich gerichtet werden könnte, ein Shirt mit dem Schriftzug Werbung.

Das Freebie ist nur zur privaten Nutzung! Gern darfst du Bilder deiner Werke zeigen, jedoch keine „Bügelbilder“ oder veredelten Stücke verkaufen. Die Weitergabe der Datei ist untersagt!

Disclaimer: Diese Empfehlung stellt natürlich keine Rechtsberatung dar! Was wir immer wieder sehen: Egal wie groß die Mühe ist, die man sich gibt im Internet etwas richtig zu machen, man macht es falsch. Der einzig wirksame Schutz vor Abmahnungen ist, das Internet zu verlassen und sich aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen. Ja, auch Facebook und Instagramsind öffentliches Internet. Das haben wir gerade wieder an Hand des Urteils gesehen.

 

Was kannst du tun?

Vreni Frost, die Bloggerin hinter Neverever.me möchte in der nächsten Instanz gegen das Urteil vorgehen. Das bedeutet dass sie hohe Kosten zu erwarten hat, wenn erneut ein Richter Transparenz gegen Transparenz anordnet. Daher gibt es eine Fundraising Kampagne zu ihrer Unterstützung: die „Vreni Justice League“. Auch kleine Beiträge helfen und es geht uns alle an. Dich, als Leserin, weil du nur mit sinnvollen Urteilen zur Werbekennzeichnung erkennen kannst, was Werbung ist. Mich, weil ich ohne diese Urteile nicht sicher sein kann, wie ich Werbung transparent für dich darstellen kann. Überlege bitte, ob du einen kleinen Beitrag zu Vrenis Budget für den Kampf David gegen Goliath beitragen kannst. Es ist in unser aller Interesse.

Das Urteil gegen Vreni Frost führt die Werbekennzeichnung ad absurdum. Da hilft nur Humor und ein Plotterfreebie: sei eine wandelnde Werbekennzeichnung! Das Urteil gegen Vreni Frost führt die Werbekennzeichnung ad absurdum. Da hilft nur Humor und ein Plotterfreebie: sei eine wandelnde Werbekennzeichnung! Das Urteil gegen Vreni Frost führt die Werbekennzeichnung ad absurdum. Da hilft nur Humor und ein Plotterfreebie: sei eine wandelnde Werbekennzeichnung!

 

Verlinkt: Creadienstag, Dienstagsdinge, Handmade on Tuesday

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4 Kommentare

  1. /

    Hallo Lisa, ich finde das Thema, das du ansprichst, auch wichtig. Bisher wusste ich nicht, dass Markennennungen auch als Werbung zählen. Ich nenne aber auch keine Marken. Ich frage mich, warum sollte man zB auf Instagram Marken nennen, falls man keine Werbung macht? Bisher habe ich noch nie einen gesponserten Beitrag geschrieben, aber ich stelle es mir nicht ganz einfach vor, tatsächlich unabhängig zu bleiben. Meistens fühlt man sich doch ein bisschen verpflichtet, wenn man eine Gegenleistung erhält. Soweit meine Gedanken zum Thema Werbung auf Blogs.
    Liebe Grüße
    Amely

  2. Mal wieder sehr treffend geschrieben. Das Thema ist so absurd und unübersichtlich, da wird es sicher noch so manche sehr merkwürdige Auswüchse geben. Es ist schlimm, wie dumm viele Leser beurteilt werden. Ich denke die meisten können sehr klar selbst unterschieden was Werbung ist. Aber ich denke auch, dass sich diese Kennzeichnung einspielt und bald ein ganz normales Bild ist.
    Vielen Dank für das tolle Freebie. Das werde ich auch gerne nutzen.
    Liebe Grüße Katrin von Schnittwechsel

  3. Es ist ganz grässlich – aber gut von dir aufgegriffen!
    Anders als Katrin denke ich, dass es wichtig ist, vom dümmstmöglichen Menschen auszugehen. Aber wenn ich nun nicht mal in einem Restaurant (privat) essen und das bei Instagram taggen kann, ist alles vorbei. Dann wird eben niemand mehr getaggt. Denn Blogger und Influencer werden sich zurecht fragen: Warum sollte ich kostenlos Werbung für irgendwen oder irgendwas machen? Dann halt nicht taggen, keine Werbung machen.
    Dieses Urteil führt halt die Lebenswirklichkeit völlig ad absurdum … aber nichts anderes erwartet man ja 🙁
    Die Idee mit den Freebies finde ich toll, sieht auf jeden Fall gut aus, wenn man schon leiden muss 😉
    Liebe Grüße
    Caro

  4. Liebe Lisa,

    ein wunderbarer Artikel von dir, vielen Dank dafür! Gerade sind so viele rechtliche Themen für uns Blogger aktuell – es macht nicht mehr sehr viel Spaß :(.

    So eine Transparenzseite hatte ich mir auch schon mal überlegt – finde ich nur fair gegenüber Lesern. Sowas müssten die großen Magazine und Portale eigentlich auch haben…

    Lieber Gruß,
    Sonja

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